Fakturierung: Erstellung einer Rechnungskorrektur (Gutschrift)

Diese Anleitung beschreibt wie Sie in der Fakturierung eine Rechnungskorrektur (Gutschrift) erstellen können.

Ausgangssituation

In einer ausgegebenen Rechnung ist ein Fehler aufgefallen oder eine Position wird reklamiert. Die betroffene Rechnung kann und darf nicht mehr verändert oder gelöscht werden.
Rechnungen müssen immer durch einen neuen Beleg korrigiert werden, durch die Rechnungskorrektur, umgangssprachlich auch Gutschrift genannt.
Rechnungskorrekturen sind als Gutschrift zur betroffenen Rechnung zu verstehen, der Betrag ist daher immer negativ.

Um Rechnungskorrekturen zu erstellen, gibt es die Funktionen Storno oder Korrektur.

In beiden Fällen bleibt die Originalrechnung unverändert, es entsteht immer ein neuer Beleg bzw. Rechnungskorrektur mit eigener Rechnungsnummer.

Storno

Ein Storno hebt die Rechnung vollständig auf. Es entsteht eine Rechnungskorrektur, welche die Rechnung komplett gutschreibt.
Der Lieferschein kann erneut verändert und fakturiert werden. Bei Sammelrechnungen werden alle Lieferscheine zur erneuten Fakturierung freigeschaltet.

Eine Rechnung lässt sich nur einmalig stornieren. Eine Rechnungskorrektur sollte niemals storniert oder korrigiert werden.

Storno sollte am besten dann verwendet werden, wenn es einfacher ist die gesamte Rechnung gutzuschreiben um anschließend eine komplett neue Rechnung zu erstellen.

  1. Die zu korrigierende Rechnung über Beleg einlesen.
  2. Den Button Storno klicken.
    Achtung: Beim Storno lässt sich der erzeugte Beleg / Rechnungskorrektur NICHT bearbeiten oder verändern, es werden sofort alle Positionen der ursprünglichen Rechnung kopiert, ins negative gesetzt und gesperrt. Wenn Sie die Rechnungskorrektur verändern möchten, müssen Sie die Option Korrektur auswählen.

    Es folgt danach die Meldung mit der Bestätigung:
  3. Es wird eine Stornorechnung mit Gegenbuchung erzeugt, die die ursprüngliche Rechnung betragsmäßig vollständig ausgleicht. Sie erhält eine eigene Rechnungsnummer und wird wie jede andere Rechnung ausgegeben bzw. gehen Sie auf Ausgabe und versenden bzw. drucken Sie wie gewohnt ihre Rechnungskorrektur.
  4. Unter Beleg einlesen steht nun die Rechnungskorrektur.
    Bei der ursprünglichen Rechnung wird auf die Rechnungsnummer der Rechnungskorrektur verwiesen.
    Bei der Rechnungskorrektur wird auf die Rechnungsnummer von der ursprünglichen Rechnung verwiesen.

Korrektur

Eine Korrektur gleicht nur den fehlerhaften Teil einer Rechnung aus. Sie sollte dann verwendet werden, wenn zum Beispiel eine Position reklamiert wird und genau diese gutgeschrieben werden soll. Auch hier wird ein neuer Beleg bzw. Rechnungskorrektur erstellt welcher aber nur einen Teil der Rechnung gutschreibt.

Verwenden Sie die Korrektur NICHT um nachträglich etwas zusätzlich in Rechnung zu stellen. Verwenden Sie dazu das Storno und schreiben Sie die Rechnung neu.
Wenn Sie Korrektur verwenden um die gesamte Rechnung gutzuschreiben werden die Lieferscheine NICHT wieder zur erneuten Fakturierung freigegeben.
Zu einer Rechnungskorrektur sollten Sie niemals eine weitere Rechnungskorrektur erstellen (also die RgKorrektur durch eine weitere RgKorrektur korrigieren).

  1. Rechnung über Beleg einlesen öffnen.
  2. Gehen Sie auf Korrektur.

    Danach kommt diese Abfrage:
  3. Es entsteht eine neue Rechnung, die im ersten Schritt die komplette Rechnung gutschreibt. Diese können Sie nun bearbeiten.
  4. Es lassen sich nur Positionsdaten korrigieren, Kopfdaten wie z.B. Datum oder Kunde lassen sich nicht ändern.
    Sie können die verschiedenen Werte wie Einheiten, VPE oder Lieferpreis verändern. Achten Sie darauf, dass die Änderungen inhaltlich sinn ergeben und die Summe negativ ist.
    Positionen die Sie nicht gutschreiben möchten, können Sie auswählen (orange markieren) und per klick auf das rote X über den Positionen löschen.
  5. Die Korrekturrechnung wie gewohnt über Ausgabe abschließen und an Ihren Kunden weitergeben.
  6. Unter Beleg einlesen steht nun die Rechnungskorrektur.
    Bei der ursprünglichen Rechnung wird auf die Rechnungsnummer der Rechnungskorrektur verwiesen.
    Bei der Rechnungskorrektur wird auf die Rechnungsnummer von der ursprünglichen Rechnung verwiesen.
  7. Die Lieferscheine bleiben als fakturiert markiert und werden nicht wieder freigegeben.

Unterschiede im Überblick

Storno Korrektur
Neuer Beleg Stornorechnung mit eigener Rechnungsnummer Korrekturrechnung mit eigener Rechnungsnummer
Umfang immer die komplette Rechnung Einzelne Positionen
Bearbeitbar vor der Ausgabe nein ja, Positionsdaten
Lieferscheine wieder „nicht fakturiert”, neu fakturierbar bleiben fakturiert / nicht erneut fakturierbar
Sammelrechnung alle enthaltenen Lieferscheine werden freigegeben Lieferscheine bleiben fakturiert

Wann welche Funktion?

  • Korrektur, wenn nur einzelne Positionen falsch sind (Menge, Preis, einzelne Artikel) oder wenn die Lieferscheine nicht wieder freigegeben werden sollen.
  • Storno, wenn die Rechnung als Ganzes falsch ist (z. B. falscher Kunde oder falsche Kopfdaten) und die Lieferscheine anschließend neu fakturiert werden sollen.

Sprechen Sie sich am besten mit Ihrem Kunden und der Buchhaltung ab, meistens geben diese vor wie die Rechnungskorrektur aussehen soll bzw. ob es ein Storno oder Korrektur werden soll.

Mehrwertsteuer Anpassung (Corona)

Mehrwertsteuer Anpassung in BLUCom

Notwendige Änderungen bezüglich der MwSt. in BLUCom

1. Allgemein

Wie aus den Medien bekannt, wird durch den Gesetzgeber die MwSt. zum 01.07 bis 31.12.2020 gesenkt. In diesem Zuge müssen Sie einige Anpassungen an Ihrem BLUCom System vornehmen.

Sollten Sie nur an die Landgard, VRM oder RFH liefern müssen Sie keine Änderungen an Ihrem System vorgenommen werden!

Die folgenden Anpassungen sind nur notwendig, wenn Sie mit einem Fakturierungsmodul von BLUCom arbeiten.

1.1 Rechtliche Fragen

Sollten bei Ihnen rechtliche oder steuerliche Fragen zu der Mehrwertsteuer Anpassung entstehen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Der edv-ring kann Ihnen dazu keine verbindlichen Aussagen oder rechtlich verbindliche Handlungsempfehlungen geben!

Sollten Sie vergessen fristgerecht die MwSt.-Sätze anzupassen, besteht keine Möglichkeit die Daten durch den edvring ändern zu lassen!

2. BLUCom Anpassung, Fakturierung

2.1 Anpassung der MwSt. Einstellung

Gehen Sie in Ihrem BLUCom System auf den Reiter „Einstellungen“, hier finden Sie den Menüeintrag „Allgemein“. Klicken Sie den Eintrag an, es erscheint ein neues Fenster.

In diesem neuen Fenster finden Sie den Eintrag „Sonstiges“ – „Umsatzsteuer“. Klicken Sie diesen Eintrag an.

Es erscheinen, in der Maske, die im System hinterlegten MwSt.-Sätze. Markieren Sie den jeweiligen zu bearbeiteten MWST Satz. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Bearbeiten“ um die Anpassung vorzunehmen.

 

 

2.2 Abschlusshinweis:

Im Bearbeitungsfenster haben Sie die Möglichkeit den Prozentsatz der Mehrwertsteuer zu ändern. Tragen Sie hier den neuen Prozentsatz ein und bestätigen Sie die Einstellung mit “Ok”.

Kontrollieren Sie alle Steuersätze für 19{f0ca4c071426c0a9064b157aa74ac9a64beb7cce553f73234c25788f70fd90a0} bzw. 16 {f0ca4c071426c0a9064b157aa74ac9a64beb7cce553f73234c25788f70fd90a0} sowie 7{f0ca4c071426c0a9064b157aa74ac9a64beb7cce553f73234c25788f70fd90a0} bzw. 5{f0ca4c071426c0a9064b157aa74ac9a64beb7cce553f73234c25788f70fd90a0}. Wenn Sie alle Steuersätze geändert haben, starten Sie BLUFakt einmal neu.

 

Wichtig!

Nicht jedes Modul reagiert auf die Einstellung „neuer UStSatz gültig ab“

Aus diesem Grund müssen Sie zum Stichtag den bisherigen MwSt.-Wert auf den aktuell gültigen ändern. Bedenken Sie auch, dass Sie zum 31.12.2020 bzw. 01.01.2021 eine weitere Anpassung vornehmen müssen.

3. DATEV Modul

Sollten Sie vom edvring das DATEV Modul einsetzen, klären Sie mit Ihrem zuständigen Steuerberater ab, ob Änderungen an Ihrem Kontenrahmen oder der Zuordnung notwendig sind.

Sollten Änderungen notwendig sein, müssen Sie diese eigenständig vornehmen! Die Datenverwaltung und Pflege liegen in Ihrer Verantwortung und werden nicht vom edvring durchgeführt!